Gesetzesartikel

 

Hier finden Sie die für den Verein wichtigsten gesetzlichen Grundlagen nach Stichworten geordnet und mit Verweis zum Originaltext.

Das Vereinsrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) unter dem Personenrecht - Juristische Personen (wozu auch die Stiftungen zählen) - Zweiter Abschnitt - Die Vereine,  Art. 60-79 geregelt.
Daneben gibt es verschiedene Artikel in der Bundesverfassung (BV), die insbesondere grundlegende demokratische Rechte regeln, wie zum Beispiel die Vereinigungs- und die Meinungsfreiheit. Die gesetzlichen Grundlagen für die Anstellung von Personen und die Regelungen für die Einfache Gesellschaft und die Genossenschaft finden sich Im Obligationenrecht (OR)

 

 

 

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Gesetzliche Grundlagen

Bundesverfassung ZGB

 

 
 
 
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