Fachstelle für Vereine

Geschäftsführung

Der Vorstand führt gemäss Gesetz die Geschäfte des Vereins, er ist das geschäftsführende Organ. Er kann die Geschäftsführung an die Geschäftsstelle (das Sekretariat) oder an den Betrieb resp. die Betriebsleitung delegieren, bleibt aber letztlich immer selber verantwortlich.
Frage

Gibt es Anhaltspunkte für die Einführung von Leistungslöhnen und Boni z.B. für die Geschäftsleitung einer Non-Profit-Organisation?

Antwort

Der Trend, von den festen Einstufungen gemäss Ausbildung und Dienstalter wegzukommen, ist in vielen Organisationen feststellbar. Gleichzeitig ist es schwierig, zwischen den beiden Polen (Ausbildung/Dienstalter und Leistungsorientierung) das richtige Mass zu finden, der auch den Kulturen im Sozialbereich gerecht wird. Je nach Betrieb braucht es dafür viel Fingerspitzengefühl, weil dann plötzlich junge Mitarbeitende mehr verdienen als lang gediente, treue, mit etwas weniger Punch.

Aus meiner Sicht muss die Einstufung ein Mix sein zwischen den beruflichen Anforderungen gemäss Anforderungsprofil und Stellenbeschrieb (Grundausbildung, Zusatzausbildungen wie z.B. Führung, spezielle Beratungsansätze, EDV, etc.), einem prozentual kleinen Anreiz für langjährige Mitarbeit (sprich Stufenanstieg) und einer Leistungskomponente. Da muss je nach Einsatzgebiet definiert werden, was unter Leistung verstanden wird.

Weil soziale Organisationen keinen Gewinn machen (oder dies von den Subventionsgebenden her nicht ausweisen dürfen), fallen Boni weg.  Es gibt aber andere Formen von Anerkennung, die auch als Anreiz für langjährige Mitarbeit eingesetzt werden können: erhöhte finanzielle und/oder zeitliche Beteiligung an Weiterbildungen, Teilnahme an wichtigen oder spannenden Kongressen, Delegation in wichtige Projektgruppen, bezahlte Urlaube. Es gibt sogar Organisationen, die ihren Führungskräften nach einer speziellen Anstrengung eine Woche Wellness bezahlen.