Fachstelle für Vereine
Vereinswissen

Gesetzesartikel

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Verein. 

Das Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt das Vereinsrecht im Personenrecht / Juristische Personen (dazu zählen auch Stiftungen) / Zweiter Abschnitt, Die Vereine,  Art. 60-79.

Die Bundesverfassung (BV) regelt grundlegende demokratische Rechte, z.B. die Vereinigungs- und die Meinungsfreiheit.

Das Obligationenrecht (OR) regelt die Anstellung von Personen und die Einfache Gesellschaft resp. die Genossenschaft.