Fachstelle für Vereine

Gewaltenteilung

Auch in Vereinen gibt es unterschiedliche Verantwortlichkeitsebenen: Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ beauftragt den Vorstand mit der Erfüllung des Vereinszwecks resp. der Entwicklung, Überwachung und operativen Umsetzung der Strategie. Der Vorstand übernimmt die Umsetzung entweder selber oder er delegiert sie an die Geschäftsstelle oder den Betrieb. Wo eine Geschäftsstelle oder ein Betrieb existiert, sollte sich der Vorstand aus dem operativen Tätigkeitsbereich resp. dem Tagesgeschäft heraushalten. Eine klare Zuständigkeits- und Kompetenzordnung zwischen Mitgliederversammlung und Vorstand sowie Vorstand und Geschäftsstelle vereinfacht die Zusammenarbeit. Funktionen in Personalunion sollten vermieden werden. Funktionsbeschreibungen unterstützen die Beteiligten auf allen Ebenen in ihrer Aufgabenerfüllung. Sie müssen periodisch angepasst werden, am besten in Gesprächen über die Kompetenzabgrenzung. Dadurch entstehen ein gemeinsames Verständnis der jeweiligen Aufgaben. Im Gesetz ist die Gewaltenteilung in Art. 68 ZGB "Ausschluss vom Stimmrecht" verankert.