Fachstelle für Vereine

Gewerbe nach kaufmännischer Art

Unter einem Gewerbe versteht man einen Betrieb, der entweder Dienstleistungen oder Gegenstände herstellt und gegen Entgelt anbietet. Ein Gewerbe hat einen wirtschaftlichen Zweck, es dient dem Gelderwerb. Auch Vereine können ein Gewerbe betreiben oder einen Betrieb führen; es darf jedoch nicht ihr Hauptzweck sein, einen Gewinn zu erzielen.