Fachstelle für Vereine

Kaufmännisches Gewerbe

Ein kaufmännisches Unternehmen ist gemäss OR 934/I ein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe. Als Ausübung eines Gewerbes gilt jede selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete Tätigkeit (HRegV 52/III). Typische "Vereinsgewerbe" sind Heime, Spitäler, Schulen aller Art. Vereine können auch weitere Dienstleistungen anbieten wie z.Bsp. Bibliotheken, Museen etc. Vereine dürfen für die Erfüllung ihres ideellen Zwecks ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Der gelegentliche Standverkauf für die Mittelbeschaffung oder der Billetverkauf für Anlässe bedeuten noch kein kaufmännisches Gewerbe; das Betreiben eines Restaurants des Sportklubs jedoch schon.