Fachstelle für Vereine

Leistungsvereinbarung / Leistungsauftrag

Die Leistungsvereinbarung regelt in einem Vertrag die Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand (Gemeinde, Kanton, Bund) und der Institution. Sie definiert den Auftrag, die Aufgaben und die Leistungen, welche von der Institution/Organisation erbracht werden, und legt die gegenseitigen Pflichten, die Kontrollmechanismen und die finanziellen Beiträge der öffentlichen Hand fest.