Fachstelle für Vereine

Mitgliederpflichten

Die Mitglieder akzeptieren mit ihrem Beitritt die Statuten des Vereins und verpflichten sich, die Interessen des Vereins zu wahren (Treuepflicht) und Mitgliederbeiträge zu bezahlen (Beitragspflicht). Die Statuten können weitere Pflichten vorsehen, z. B. die Pflicht zur Übernahme eines Amtes oder zur Teilnahme an der Versammlung. Bei einer Verletzung von Mitgliedschaftspflichten können Sanktionen, d. h. Strafen, auferlegt werden, sofern diese in den Statuten vorgesehen sind.
Frage

Unsere Mitglieder leben über die ganze Schweiz und das nahe Ausland verteilt, eine Anreise zur Versammlung ist für viele nicht möglich. Dürfen wir diese auch online durchführen?

Antwort

Mitglieder haben das Recht, an der Versammlung und an den Abstimmungen und Wahlen inkl. den dazugehörigen Debatten teilzunehmen. Wenn ein Schweizer Verein Mitglieder mit ausländischem Wohnsitz hat, muss er daher sicherstellen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen können. Als Ergänzung oder Ersatzform für die physische Versammlung kann diese per Online-Konferenzsaal (z.B. via Skype, Facetime o.ä.) oder per Live-Stream von der Versammlung mit Chat für die Diskussion und Abstimmung durchgeführt werden. Dies ist zulässig, sofern alle Mitglieder rechtzeitig informiert werden, Zugang zum Internet haben und die nötigen Unterlagen und Zugangsdaten erhalten. Auch müssen die Statuten die Online-Ersatzform gestatten.