Fachstelle für Vereine

Präambel

Vereine können in ihre Statuten eine Präambel – eine Einleitung bzw. ein Vorwort – aufnehmen. Die Präambel dient als Orientierungsrahmen für die nachfolgenden Artikel. Sie kann Werthaltungen, Ideale, Überzeugungen und Motivationen des Vereins enthalten und sich sprachlich von der nüchternen Rechtssprache der Statuten absetzen.