Fachstelle für Vereine

Rekurs (vereinsintern)

Mit dem Rekurs kann sich ein Mitglied z. B. gegen den Ausschliessungsbeschluss wehren. Wurde der Beschluss vom Vorstand gefällt, geht der Rekurs des Mitglieds an die Vereinsversammlung. Erst wenn die vereinsinternen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann das Gericht angerufen werden.