Fachstelle für Vereine

Rückkommensantrag

Wurde ein Beschluss gefasst, kann der Antrag gestellt werden, diesen Beschluss noch einmal zu fällen. Das kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn er unrechtmässig zustande gekommen ist, wenn neue Aspekte bekannt geworden sind oder wenn in einer späteren Phase ein anderer Beschluss gefällt wurde, der mit dem ersten nicht vereinbar ist. Wird ein Rückkommensantrag gutgeheissen, wird nochmals über das Geschäft abgestimmt. Das Resultat kann ein anderes oder das gleiche sein wie bei der ersten Abstimmung.
Frage

Wann treten Beschlüsse der Vereinsversammlung in Kraft?

Antwort

Die gefassten Beschlüsse treten erst nach Abschluss der Versammlung in Kraft, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt beschlossen wurde. Bis zum Ende der Versammlung kann ein Rückkommensantrag (Ordnungsantrag) gestellt werden, um erneut über einen Beschluss abzustimmen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Es ist demnach nicht zulässig, dass z.B. eine Statutenänderung unmittelbar nach deren Beschluss an der Versammlung selber noch in Kraft tritt.