Fachstelle für Vereine

Überstunden/Überzeit

Arbeitet ein/e Angestellte/r mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, spricht man von Überstunden. Diese werden durch eine Vergütung (Lohn +evtl. Zuschlag) oder Freizeit ausgeglichen. Der Zuschlag kann vertraglich wegbedungen werden. Arbeitet ein/e Angestellte/r mehr als die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45 Wochenstunden), spricht man von Überzeit. Überzeit muss durch Vergütung (Lohn + Zuschlag 25%) oder Freizeit (Stunden) ausgeglichen werden. Der Zuschlag kann in diesem Fall vertraglich nicht weg bedungen werden.