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Unterschlagung

Die Unterschlagung ist ein unrechtmässiges Verhalten und steht unter Strafe. Eine Unterschlagung begeht, wer eine Sache oder einen Vermögenswert findet und für sich behält, ohne dazu berechtigt zu sein. Etwas anderes ist die Veruntreuung, die ebenfalls strafbar ist: Wer sich einen ihm anvertrauten Vermögenswert aneignet, begeht eine Veruntreuung. Darunter fällt der unerlaubte Griff in die Kasse.