Fachstelle für Vereine

Verein

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. Sie schaffen mit dem Verein eine juristische Person. Diese besteht damit als unabhängige und selbstständige Rechtspersönlichkeit. Vereine haben einen ideellen Zweck: Sie setzen sich für politische, religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, wohltätige, gesellige oder andere nicht wirtschaftliche Aufgaben ein. Der Verein braucht schriftliche Statuten und Organe wie die Mitgliederversammlung und den Vorstand, die für ihn entscheiden und für ihn handeln können. Vereine sind ein wichtiges Glied der Zivilgesellschaft. Sie schaffen eine Struktur, die es Interessengruppen ermöglicht, sich für ihre Anliegen einzusetzen.