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Vereinsbeschluss

Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist ein Vereinsbeschluss. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen.
Frage

An unserer letzten Mitgliederversammlung waren von den 120 Mitgliedern neben dem fünfköpfigen Vorstand nur vier Mitglieder anwesend. Sind die wichtigen Beschlüsse, die in der Versammlung gefällt wurden, trotzdem gültig?

Antwort

Ja, die Beschlüsse sind gültig. Nur wenn die Statuten des Vereins eine Mindestzahl von anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern vorschreiben (Anwesenheitsquorum), wäre die Versammlung nicht beschlussfähig gewesen.

Auch wenn die wichtigen Entscheide nur von wenigen Personen gefällt wurden, haben sich alle Mitglieder und der Vorstand an die Beschlüsse  zu halten. „Les absents ont toujours tort“ gilt in diesem Fall. Gemäss Art. 75 ZGB kann jedes Mitglied, das nicht zugestimmt hat (auch Abwesende), Beschlüsse, die das Gesetz oder die Statuten verletzen, innert  Monatsfrist nach Kenntnisnahme beim Gericht anfechten.

Frage

Wann treten Beschlüsse der Vereinsversammlung in Kraft?

Antwort

Die gefassten Beschlüsse treten erst nach Abschluss der Versammlung in Kraft, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt beschlossen wurde. Bis zum Ende der Versammlung kann ein Rückkommensantrag (Ordnungsantrag) gestellt werden, um erneut über einen Beschluss abzustimmen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Es ist demnach nicht zulässig, dass z.B. eine Statutenänderung unmittelbar nach deren Beschluss an der Versammlung selber noch in Kraft tritt.