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Vereinsjahr

Das Vereinsjahr wird auch als Geschäftsjahr oder Rechnungsjahr bezeichnet. In der Regel ist es mit dem Kalenderjahr identisch, was viele Vorteile hat. Es kann aber auch in einem anderen Monat beginnen und enden, es sollte aber immer eine Periode von zwölf Monaten umfassen. Das Vereinsjahr organisiert sich rund um die Jahresversammlung. Im Hinblick darauf muss festgelegt werden, was für die Zukunft geplant ist. Ebenso muss in der Jahresversammlung berichtet werden, was im vergangenen Jahr geleistet wurde.
Frage

Muss das Vereinsjahr immer das Kalenderjahr sein?

Antwort

Grundsätzlich: nein. Die Mehrheit aller Vereine dürfte ihre Aktivitäten dennoch nach dem Kalenderjahr ausrichten, wodurch sich eine sinnvolle Übereinstimmung ergibt. Anderseits planen Vereine, die sich z.B. im Bildungsbereich oder in der Kinderbetreuung engagieren, ihre Aktivitäten eher nach dem Schuljahr oder semesterweise. Hier macht es Sinn, wenn das Vereinsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Ein gewisser Mehraufwand fällt unter Umständen dadurch an, dass ein Teil der administrativen Arbeiten (Versicherungen, Steuern usw.) aus gesetzlichen Gründen immer auch mit Stichtag 31. Dezember erfolgen muss.