Fachstelle für Vereine

Wortentzug

In der Versammlung gibt es manchmal Personen, die zu lange oder nicht zum Thema reden und damit die Versammlung erheblich stören. Sie dürfen nach der Ermahnung, sich kurzzufassen oder zum Ende zu kommen, von der Versammlungsleitung unterbrochen werden. Es kann ihnen auch das Wort entzogen werden, damit die ordentliche Versammlung fortgesetzt werden kann. Eine mildere Massnahme ist die Redezeitbeschränkung. Beides kann auch aus den Reihen der anwesenden Mitglieder mit einem Ordnungsantrag verlangt werden.