Fachstelle für Vereine

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch enthält das Personenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Sachenrecht. Das Vereinsrecht ist in den Artikeln 60 bis 79, die Stiftungen in den Artikeln 80 bis 89 im Personenrecht geregelt.