Fachstelle für Vereine
Gemeinden und Vereine

Raumnutzung & Kostenvergütungen

Gemeinde: Wettingen
Verantwortlich: Gemeinde Wettingen

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Wettingen stellt ihren Vereinen verschiedene Schul- und Sportanlagen sowie die Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung. Kann einem gesuchstellenden Verein infolge Vollauslastung keine Turnhalle der Gemeinde Wettingen angeboten werden, so kommt das «Reglement über die Kostenvergütung an Wettinger Vereine für Turnhallenbenützungen» zur Anwendung. Darauf gestützt kann ein Verein eine Rückvergütung von Kosten für die Benützung von externen Turnhallen beantragen.

Qualitätskriterien

Mehrwert für alle

Alle Vereine der Gemeinde können von dem Angebot Gebrauch machen. Die Benützung der Sportanlagen und Turnhallen in der Gemeinde Wettingen werden im Auftrag der gemeinderätlichen Sportkommission durch die Turn- und Sportvereinigung in Wettingen (TSVW) koordiniert.

Ergänzende Finanzierung

Die Massnahme wird von der Gemeinde Wettingen getragen.