Fachstelle für Vereine

Arbeitsverhältnis / Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis besteht mit einer Person, die für den Verein gegen Bezahlung eine Leistung erbringt und dabei der Weisungsbefugnis des Vereins resp. des Vorstands unterliegt. Ein Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag) kann bereits bei einem Umfang von wenigen Stunden oder bei Einsätzen in unregelmässigen Abständen bestehen. Es müssen Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet und die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts wie Kündigungsfristen und Anspruch auf Lohn bei Ferien oder Arbeitsunfähigkeit eingehalten werden (Artikel 319ff. OR). Für die bezahlten Löhne und Entschädigungen muss ein Lohnausweis erstellt werden. Wichtig ist die Abgrenzung zur Freiwilligenarbeit. Diese wird unentgeltlich geleistet.
Frage

Gibt es Anhaltspunkte für die Einführung von Leistungslöhnen und Boni z.B. für die Geschäftsleitung einer Non-Profit-Organisation?

Antwort

Der Trend, von den festen Einstufungen gemäss Ausbildung und Dienstalter wegzukommen, ist in vielen Organisationen feststellbar. Gleichzeitig ist es schwierig, zwischen den beiden Polen (Ausbildung/Dienstalter und Leistungsorientierung) das richtige Mass zu finden, der auch den Kulturen im Sozialbereich gerecht wird. Je nach Betrieb braucht es dafür viel Fingerspitzengefühl, weil dann plötzlich junge Mitarbeitende mehr verdienen als lang gediente, treue, mit etwas weniger Punch.

Aus meiner Sicht muss die Einstufung ein Mix sein zwischen den beruflichen Anforderungen gemäss Anforderungsprofil und Stellenbeschrieb (Grundausbildung, Zusatzausbildungen wie z.B. Führung, spezielle Beratungsansätze, EDV, etc.), einem prozentual kleinen Anreiz für langjährige Mitarbeit (sprich Stufenanstieg) und einer Leistungskomponente. Da muss je nach Einsatzgebiet definiert werden, was unter Leistung verstanden wird.

Weil soziale Organisationen keinen Gewinn machen (oder dies von den Subventionsgebenden her nicht ausweisen dürfen), fallen Boni weg.  Es gibt aber andere Formen von Anerkennung, die auch als Anreiz für langjährige Mitarbeit eingesetzt werden können: erhöhte finanzielle und/oder zeitliche Beteiligung an Weiterbildungen, Teilnahme an wichtigen oder spannenden Kongressen, Delegation in wichtige Projektgruppen, bezahlte Urlaube. Es gibt sogar Organisationen, die ihren Führungskräften nach einer speziellen Anstrengung eine Woche Wellness bezahlen.

Frage

Sind Angestellte eines Vereins automatisch Mitglieder des Vereins?

Antwort

Weil es grundsätzlich die Einwilligung der betreffenden Personen zu einem Vereinsbeitritt braucht, ist die automatische Aufnahme von Angestellten des Vereins nicht möglich.

Alle Mitglieder eines Vereins haben die gleichen Rechte und Pflichten. Sind Angestellte gleichzeitig Vereinsmitglieder, haben sie das gleiche Stimm- und Wahlrecht wie die anderen Mitglieder, und müssen den festgelegten Jahresbeitrag bezahlen (ausser die Statuten bestimmen etwas anderes). Bilden in einem Verein mit wenig Mitgliedern die Angestellten eine Mehrheit, kann das problematisch sein, denn die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In diesem Fall könnten die Angestellten letztlich über den Verein bestimmen, welcher gleichzeitig ihr Arbeitgeber ist.