Fachstelle für Vereine

Bewilligung

Für die Gründung und Führung eines Vereins braucht es keine Bewilligung. Für bestimmte Aktionen und Anlässe des Vereins müssen jedoch bei der Gemeinde oder beim Kanton Bewilligungen eingeholt werden. Wird der öffentliche Grund für Aktionen oder Feste genutzt oder werden öffentliche Sammlungen veranstaltet oder Lose verkauft, braucht es dafür eine Bewilligung und es sind die örtlichen Vorschriften zu beachten.
Frage

Unser Basketballclub möchte mit einer Standaktion in der Fussgängerzone auf unseren Verein aufmerksam machen. Wir stellen einen Basketballkorb auf und lassen die Leute Bälle werfen, zudem geben wir Getränke ab, verkaufen aber nichts. Benötigen wir für die Aktion eine Bewilligung?

Antwort

Ja, alle Veranstaltungen und Aktionen auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung, unabhängig davon, ob etwas verkauft wird oder nicht. Zuständig dafür ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Erkundigen Sie sich dort rechtzeitig (!) darüber, wie Sie zu einer Bewilligung kommen und welche Auflagen der Verein zu erfüllen hat (Abfallbeseitigung, Platzbedarf etc.).

Die meisten Gemeinden haben ein Benutzungskonzept für die Benützung von öffentlichem Grund, vielleicht auch online verfügbar. Bei gut frequentierten Orten ist die Nachfrage oft gross, so dass die Verwaltung auch eine koordinierende Funktion übernimmt.