Fachstelle für Vereine

Decharge

Decharge bedeutet Entlastung. Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand oder den einzelnen Vorstandsmitgliedern mit Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung Entlastung für die Geschäftsführung. Der Vorstand haftet ab diesem Moment nicht mehr dem Verein gegenüber für seine Handlungen. Dies gilt aber nur für Fakten, welche den Mitgliedern bekannt sind und auch nicht für Haftansprüche Dritter, für die allenfalls der Verein oder der Vorstand verantwortlich gemacht werden können.