Fachstelle für Vereine

Fusion von Vereinen

Der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Vereinen zu einem Verein wird als Fusion bezeichnet und unterliegt eigenen Vorschriften gemäss Fusionsgesetz. Entweder wird ein Verein in einen anderen integriert, oder aus den verschiedenen Vereinen wird ein neuer gebildet. Die Grundlage für die Fusion ist ein schriftlicher Fusionsvertrag; es braucht dafür die Zustimmung der Vereinsversammlungen mit einem qualifizierten Mehr von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Alle Aktiven und Passiven gehen auf das neue Gebilde über. Die Mitglieder der fusionierenden Vereine werden Mitglieder des neuen oder des übernehmenden Vereins, sofern sie das möchten.