Fachstelle für Vereine

Gehör, rechtliches

Vor einem allfälligen Ausschluss aus dem Verein hat das betreffende Mitglied ein Anrecht auf rechtliches Gehör, d.h. es erhält die Möglichkeit, sich zu äussern. Rechtliches Gehör muss auch bei anderen Sanktionen gewährt werden, z.B. bei der Anordnung einer Disziplinarstrafe.