Fachstelle für Vereine

Ausschluss aus dem Verein

Mitglieder können aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Statuten können die Gründe dafür bestimmen oder die Ausschliessung ohne Grund vorsehen. Ist Letzteres der Fall, kann gegen den Ausschluss nur wegen Formfehlern geklagt werden. Sehen die Statuten nichts vor, darf der Ausschluss nur aus wichtigen Gründen mit Vereinsbeschluss erfolgen. Ein wichtiger Grund ist, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstösst oder diesen schädigt. Vor einem Ausschluss muss das Mitglied angehört werden (rechtliches Gehör).