Fachstelle für Vereine

Genossenschaft

Auch in der Genossenschaft finden sich Personen zusammen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Die Mitglieder der Genossenschaft sind Teilhaberinnen und Teilhaber und erwerben einen Anteilschein. Die Genossenschaft verfolgt meistens einen wirtschaftlichen Zweck, sie ist personen- und kapitalorientiert. Der Verein ist nur personenorientiert. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Genossenschaft finden sich im Obligationenrecht (OR) in den Artikeln 828 bis 926.