Fachstelle für Vereine

Internationaler Verein

Ein Verein, der international tätig ist, kann seinen Sitz nur in einem einzigen Land haben und untersteht den dortigen Gesetzen.
Frage

Ich möchte zusammen mit Personen mit Wohnsitz im Ausland einen Schweizer Verein gründen. Dürfen diese Gründungsmitglieder sein und auch in ein Amt gewählt werden? 

Antwort

Personen mit Wohnort im Ausland können Gründungsmitglieder, Vorstandsmitglieder und/oder zukünftige Mitglieder eines Vereins mit Sitz in der Schweiz sein. Ein in der Schweiz domizilierter Verein richtet sich nach Art. 60 ff ZGB, er kann als solcher gegründet werden, wenn er in einem Zusammenhang mit der Schweiz steht: Wirkungsgebiet (auch) in der Schweiz, offen (auch) für Mitglieder aus der Schweiz. Bei international tätigen Vereinen ist es sinnvoll, sollte mindestens ein Vorstandsmitglied in der Schweiz wohnhaft sein. Hat ein Schweizer Verein (Vorstands-)Mitglieder mit ausländischem Wohnsitz, muss er sicherstellen, dass diese ihren Rechten und Pflichten nachkommen können. Es ist möglich, die Vorstandssitzung/Mitgliederversammlung per Online-Konferenzsaal abzuhalten (z.B. via Skype) sofern alle Mitglieder rechtzeitig informiert, Unterlagen und Zugangsdaten verschickt werden etc. Die Vereinsstatuten müssen eine Vereinsversammlung (oder auch die Vorstandssitzung) per Online-Konferenzsaal gestatten.