Fachstelle für Vereine

Mehrwertsteuer

Wird ein Umsatz über 100'000 Franken erzielt, unterliegen Vereine auch der Mehrwertsteuerpflicht. Per 1.1.2023 gilt neu für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen die Umsatzgrenze von Fr. 250‘000.- pro Jahr. Die Mehrwertsteuer ist von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.