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Nachschusspflicht

Die Statuten können festhalten, dass die Mitglieder zusätzlich zum Mitgliederbeitrag Geld in den Verein einschiessen müssen für den Fall, dass die Mittel nicht genügen, um die Vereinsschulden zu decken. Die meisten Statuten schliessen die Nachschusspflicht explizit aus. Laut Gesetz besteht die Nachschusspflicht seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr, sie kann aber bei Bedarf statutarisch weiterhin vorgesehen werden.