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Präsidium

Das Amt der Präsidentin, des Präsidenten wird Präsidium genannt. Es ist die Bezeichnung für die Funktion und nicht für die Person. Der Verein wird vom Vorstand und der Vorstand vom Präsidenten oder von der Präsidentin geführt. Die Statuten können auch ein Co-Präsidium vorsehen oder eine Kollektivleitung, d. h., die Präsidialfunktion wird von mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern kollektiv wahrgenommen.
Frage

Was hat es für Konsequenzen, wenn das Präsidium bei den Wahlen an der nächsten Mitgliederversammlung nicht besetzt werden kann?

Antwort

Ist die Vakanz des Präsidiums nicht jahrlang, und bemüht sich der Verein, jemanden für dieses Amt zu suchen, gibt es keine rechtlichen Folgen für den Verein, auch wenn der Vorstand vorübergehend nicht statutengemäss besetzt ist. Es wird ja kaum jemand vor Gericht klagen deswegen. Sollte der präsidiumslose Zustand allerdings andauern, sollte eine entsprechende Anpassung der Statuten in Erwägung gezogen werden. Dasselbe gilt auch, wenn die Anzahl der Vorstandsmitglieder nicht den Vorgaben in den Statuten entspricht.

Wichtig ist, dass während der Vakanz die Aufgaben im Vorstand gut verteilt werden, nach zeitlichen und inhaltlichen Möglichkeiten und Neigungen. Es sollte eine Ansprechperson nach innen und aussen bestimmt werden (eine Funktion, die ja meist die Präsidentin/der Präsident innehat). Für die Öffentlichkeit sollte jederzeit klar sein, an wen man sich telefonisch oder schriftlich wenden kann.

Selbstverständlich sind auch die Zeichnungsberechtigungen anzupassen.

Die Vakanz kann auch als Chance genutzt werden. Zum Beispiel kann das Amt des zukünftigen Präsidenten oder einer Präsidentin an Attraktivität gewinnen, wenn sich die Aufgaben im Vorstand auf mehrere Schultern verteilt sind. Allenfalls lassen sich Mitglieder für eine punktuelle Unterstützung einsetzen oder man sieht ein Co-Präsidium vor. Möglicherweise entsteht in der Übergangszeit eine neue Kultur der Zusammenarbeit.