Fachstelle für Vereine

Rechtsverhältnis

Das Verhältnis zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist ein Rechtsverhältnis; ebenso das Verhältnis der Vorstandsmitglieder zum Verein. Das Rechtsverhältnis bestimmt die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten, es wird durch das Gesetz und die Statuten gestaltet.