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Ressort

Als Ressorts werden die verschiedenen Ämter im Vorstand bezeichnet, z. B. Präsidium, Aktuariat (Administration, Protokoll), Kassieramt, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit/Werbung, Personalressort, Betrieb, Mitgliederkontakte, Projekte und Anlässe und weitere. Das Gesetz schreibt keine Ressorts vor, sie können also frei gewählt werden. Ressortverantwortliche berichten dem Gesamtvorstand aus ihren Bereichen, dieser trägt die Gesamtverantwortung. Aufgaben und Kompetenzen der Ressorts werden in einem Reglement (Vorstandsreglement) beschrieben. Es ist sinnvoll , die Zuteilung von Ressorts nach dem fachlichen Wissen und der Erfahrung der Mitglieder zu richten.
Frage

Unser kleiner Turnverein hat Mühe, neue Vorstandsmitglieder zu finden. Von den aktiven Turnerinnen und Turnern haben beinahe schon alle einmal ein Amt ausgeübt. Nun hatte ein Vorstandsmitglied die Idee, eine Person anzufragen, welche gar nicht turnt, deren Kinder aber in der Riege sind. Kann ein nicht aktives Mitglied in den Vorstand gewählt werden, und ist das überhaupt sinnvoll?

Antwort

Dem Vorhaben steht nichts im Weg, es sei denn, in Ihren Statuten stehe, es können nur aktive Vereinsmitglieder in den Vorstand gewählt werden. Sie suchen ja nicht eine Person, die das Rad schlagen oder möglichst viele Kniebeugen machen kann, sondern jemanden der oder die fähig ist, einen Verein mit zu leiten und sich ins Vorstandsgremium einfügen kann. Möglicherweise ist auch ein bestimmtes Ressort zu besetzen, zum Beispiel das Aktuariat, die Finanzen oder auch das Präsidium.
Gute Protokollführer, Finanzfrauen oder Führungspersonen gibt es auch ausserhalb der aktiven Turngilde. Natürlich sollte ein Vorstandsmitglied Interesse an der Sache haben, aber die Sichtweise von etwas ausserhalb kann dem Verein bestimmt nicht schaden.

Frage

Als neue Präsidentin  möchte ich die Arbeit im Vorstand besser verteilen, damit ich nicht alles selber machen muss. Braucht es die Zustimmung der Mitgliederversammlung, um Ressorts einzuführen? In den Statuten steht, dass sich der Vorstand selbst konstituiert.

Antwort

Eine gute Idee! Es ist gut, wenn die Arbeiten auf verschiedene Schultern verteilt werden und klar ist, wer im Vorstand welche Aufgaben zu übernehmen hat. Das trägt zu grösserer allgemeinen Zufriedenheit und letztlich zu besseren Arbeit des Vorstandes bei. Für die Ressortbildung im Vorstand ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung nicht nötig. «Der Vorstand konstituiert sich selber» bedeutet genau das: Der Vorstand kann die Verteilung der Ämter und Aufgaben selber vornehmen. Es empfiehlt sich, für die Ressortbildung in der Vorstandssitzung genügend Zeit zu reservieren und die Ergebnisse schriftlich festzuhalten.

Frage

Ich bin Kassierin eines Vereins. Kann ich gleichzeitig das Amt der Vizepräsidentin übernehmen oder ist das eine zu grosse Machtkonzentration in einem fünfköpfigen Vorstand?

Antwort

Gut, dass Sie sich die Frage nach der Machtkonzentration stellen! Vereint ein Vorstandsmitglied zu viel Macht auf sich, kann das tatsächlich zu einer unerwünschten Einseitigkeit im Verein führen. Ist z.B. jemand den unterschiedlichen Aufgaben nicht gewachsen, sind die Auswirkungen umso schwerwiegender, weil sie gleich mehrere Gebiete betreffen.

Es gibt keine rechtlichen Vorschriften, wie die Ämter in einem Vorstand zu besetzen sind, es sei denn, die Statuten des Vereins enthalten eine diesbezügliche Regelung. In einem kleinen Verein ist sinnvoll, dass der Vorstand nicht zu gross ist. So ist der Verein effizient und einfach zu führen. Das heisst aber auch, dass die einzelnen Vorstandsmitglieder allenfalls nicht nur ein einziges Ressort betreuen. Die beiden Ämter auszuführen bedeutet in Ihrem Fall wohl vor allem, die entsprechenden Arbeiten zu erledigen. Es spricht nichts dagegen, dass Sie als Kassierin die Buchhaltung führen und gleichzeitig mit der Präsidentin zusammen die Geschäfte vorbereiten und sie bei Abwesenheit vertreten. Wichtig ist, dass alle Vorstandsmitglieder den gleichen Informationsstand haben und bei den Entscheidungen gleichberechtigt mitwirken können.