Fachstelle für Vereine

Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen können als Verein organisiert sein. Ihr Angebot richtet sich an Menschen mit gleichartigen Herausforderungen. Sie werden deshalb nicht als gemeinnützig anerkannt und deshalb auch nicht von den Steuern befreit, weil meist nur die Mitglieder und allenfalls deren Angehörige vom Angebot des Vereins profitieren.