Fachstelle für Vereine

Spendenbescheinigung

Vereine, welche wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit sind können Ihren Spendern und Spenderinnen von sich aus - oder auf deren Wunsch - eine Spendenbescheinigung zuhanden der Steuererklärung abgeben. Für deren Inhalt und Form gibt es keine Vorschriften. Wichtig ist, dass die berücksichtigte Organisation, die Spenderin oder der Spender und die Höhe des Betrags aufgeführt sind. Die Spendebescheinigung kann gleichzeitig auch den Dank der Organisation beinhalten und im Sinne der Pflege der Mitgliederpflege eingesetzt werden. Selbstverständlich können auch nicht steuerbefreite Vereine die Spenden verdanken, dies aber nicht in der Form einer Bescheinigung für abzugsfähige Spenden.
Frage

Wie kann unser Verein die Steuerbefreiung erhalten?

Antwort

Grundsätzlich gilt: Es gibt keine «automatische» Steuerbefreiung für Vereine. Gesuche um Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit sind an die  kantonalen Steuerverwaltungen zu richten. Diese geben auch Auskunft über die Bedingungen und nehmen die schriftlichen Gesuche um Steuerbefreiung entgegen. Dem Gesuch sind die Statuten, das Gründungsprotokoll, Jahresrechnungen und weitere Unterlagen über die Tätigkeiten des Vereins beizulegen. Die Statuten sollen über den gemeinnützigen, sozialen, kulturellen o.ä. Zweck Auskunft geben. Der Vereinszweck darf nicht ausschliesslich den eigenen Mitgliedern zugute kommen (keine Selbsthilfeorganisationen) und die Vorstandsmitglieder müssen grundsätzlich ehrenamtlich tätig sein.

Bei der Auflösung muss der Liquidationserlös zwingend einem anderen steuerbefreiten Verein zukommen. Die Steuerbefreiung schliesst eine allfällige Mehrwertsteuerpflicht nicht aus!

Siehe Arbeitshilfe "Steuerbefreiung für Vereine"