Fachstelle für Vereine

Vereinsfreiheit / Vereinsautonomie

Vereine sind im Rahmen der gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen frei in der Gestaltung des Vereinslebens. Sie sind autonom und haben ein Selbstbestimmungsrecht. Sie dürfen auch selbst darüber bestimmen, wen sie als Mitglied aufnehmen wollen. Haben Vereine jedoch eine besondere marktbestimmende Stellung, wie z. B. Berufsverbände, kann es einen Aufnahmeanspruch geben, wenn die statutarischen Voraussetzungen erfüllt sind.