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Vorstandsorganisation

In der Regel enthalten die Statuten Bestimmungen darüber, wofür der Vorstand zuständig ist. Der Vorstand kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben oder ein Reglement erstellen. Diese Regelungen müssen in Übereinstimmung mit den Statuten stehen. Sie beschreiben die Aufgabenteilung und die Kompetenzordnung und erläutern, wer für was zuständig ist. Sie definieren z. B. die Finanzkompetenz und die Unterschriftenregelung, sie bestimmen, wer Verträge unterzeichnen kann und wer wie viel vom Konto abheben darf. Mit Eintrag im Handelsregister bleiben diese Regelungen auch gegen aussen wirksam.
Frage

Ich bin neu in den Vorstand eines Vereins gewählt worden, habe das Amt der Aktuarin übernommen und schreibe die Protokolle. Der Präsident verlangt nun, dass immer ein Parallelprotokoll geführt wird, das heisst, zur Sicherheit verfassen zwei Personen ein Protokoll. Ich finde den Aufwand übertrieben und sehe es als mangelndes Vertrauen an. Zudem genehmigen wir ja das Protokoll zu Beginn der Sitzung, damit allenfalls Korrekturen oder Ergänzungen gemacht werden können. Muss ich die Anweisung akzeptieren?

Antwort

 Ihre Haltung verstehe ich voll und ganz. Folgende Anmerkungen dazu:

  • Für das Erstellen eines Protokolls sollte der Aufwand in Grenzen gehalten werden. Man muss sich überlegen, welchen Zweck das Protokoll erfüllen soll. In den meisten Fällen geht es darum, Beschlüsse so festzuhalten, dass sie nachvollziehbar sind. Ein eigentliches Wortprotokoll ist in den wenigsten Fällen nötig. Angesichts der Ressourcenknappheit in Vorständen und bei „harmlosen" Traktanden ist das Führen von Parallelprotokollen unsinnig.
  • Der Präsident kann nicht eigenmächtig über alles bestimmen. Wenn schon, würde ich eine Diskussion und allfällige Abstimmung über die Protokollführung im Vorstand verlangen.
  • Delegieren können ist eine wichtige Voraussetzung eines Präsidenten. Er erspart sich damit nicht nur Arbeit, sondern er gewinnt motivierte Vorstandsmitglieder.