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Wahlen

Die Wahl der Organe, vor allem des Vorstands, ist ein zentrales Geschäft in der Mitgliederversammlung. Der Ablauf der Wahlen muss gut vorbereitet sein: Sollen die künftigen Vorstandsmitglieder einzeln gewählt oder sollen sie alle miteinander als Gremium gewählt werden? Stellen sie sich persönlich mit ihren Plänen für die Vereinszukunft vor, oder steht der Gesamtvorstand mit einem Programm für das kommende Vereinsjahr zur Wahl? Werden sie für die einzelnen Ressorts gewählt, oder kann der Vorstand die Aufgabenteilung selbst bestimmen? Sind die Kandidatinnen oder Kandidaten unbestritten, oder werden von Mitgliedern andere Personen zur Wahl vorgeschlagen?
Frage

An der Mitgliederversammlung soll ich als Präsident und weitere vier Vorstandsmitglieder in ihrem Amt bestätigen werden. Zusätzlich ist ein namentlich bekanntes neues Vorstandsmitglied zu wählen. Die Wahl ist voraussichtlich unbestritten. Wie kann man diese Wahl am effizientesten und korrekt durchführen?

Antwort

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie Wahlen genau durchzuführen sind. Selbstverständlich sind allfällige Regelungen in den Statuten zu beachten und es muss klar sein, wer gewählt oder nicht gewählt ist.

Folgende Usanzen haben sich bewährt:

  • Mit Vorteil werden zuerst die Vorstandsmitglieder einzeln oder als Ganzes (inklusive Präsident) und anschliessend der Präsident einzeln in seinem Amt bestätigt.
  • Es ist sinnvoll, ein neues Mitglied einzeln wählen zu lassen. Einzelwahlen geben der betreffenden Person mehr Gewicht. Gibt es keinen weiteren Wahlvorschlag, kann ein einzelnes neues Mitglied aber auch zusammen mit den restlichen Mitgliedern gewählt werden.
  • Bei der Wahl des Präsidenten, der Präsidentin übernimmt die Stellvertretung vorübergehend den Vorsitz. Den restlichen Teil der Wahlen übernimmt die gewählte Präsidentin; der gewählte Präsident.