Fachstelle für Vereine

Zweckartikel

Der Zweckartikel umschreibt in den Statuten den Zweck des Vereins, das Anliegen und den Grund, weshalb er gegründet wurde, und was sein Ziel ist. Der Zweckartikel sollte so offen und so genau sein, dass sich der Verein weiterentwickeln kann und es für Interessierte klar ist, worum es geht.