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Versicherungen

Der Verein muss selber klären, welche Versicherungen für ihn abzuschliessen sind: Haftpflicht-, Sach-, Veranstaltungs-, Unfall- und Sozialversicherungen.

Falls Dritte durch den Verein zu Schaden kommen könnten, empfiehlt sich dringend eine Haftpflichtversicherung. Diese wehrt z.B. auch unberechtigte Forderungen an einen Verein ab.

Weiterführende Hinweise zu wichtigen Aspekten dieses Unterthemas finden Sie unten auf dieser Seite.

Um sich vor unerwünschten Schadenersatzleistungen zu schützen, ist je nach Risiko und Tätigkeitsgebiet des Vereins der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Es gibt Versicherungen, die für Vereine spezielle Konditionen anbieten.

Es ist wichtig, zu klären, welche Versicherungen für welche Vereine abzuschliessen sind: Haftpflicht-, Sach-, Veranstaltungs-, Unfall- und Sozialversicherungen. Falls Dritte durch den Verein zu Schaden kommen könnten, empfiehlt sich dringend eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung wehrt auch unberechtigte Forderungen an einen Verein ab.

Führt der Verein eine Geschäftsstelle oder einen Betrieb oder hat er einzelne Angestellte, so ist er Arbeitgeber. Der Vorstand übernimmt die Arbeitgeberrolle. Er muss die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts und des Sozialversicherungsrechts einhalten. Die Personalführung fällt entweder in das Personalressort oder sie wird von der Betriebs- oder Geschäftsstellenleitung wahrgenommen. Der Vorstand bleibt jedoch zuständig für das Personalkonzept und die Führung und Kontrolle der leitenden Angestellten.

Ist ein Verein Arbeitgeber (d.h. hat er bezahlte Angestellte), muss er für die Mitarbeitenden Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, ALV, BVG sowie Unfallversicherung) bezahlen. Tut er das nicht, kann der Vorstand zur Rechenschaft gezogen und schlimmstenfalls zur Zahlung verpflichtet werden, sofern das Vereinsvermögen die Ausstände nicht decken kann und der Vorstand ein Verschulden trägt.