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Mittelbeschaffung

Fundraising / Mittelbeschaffung ist für Vereine oft eine zentrale und anspruchsvolle Aufgabe, eng mit der Öffentlichkeitsarbeit eng verbunden. Manche Vereine bilden dafür ein eigenes Ressort im Vorstand, grössere Vereine delegieren das Fundraising an externe Fachleute.

Fundraising-Massnahmen sind z.B. Spendenaufrufe, Sammlungen, Anlässe, Sponsoring, Vereinbarungen mit Personen, die regelmässig definierte Zahlungen leisten, Gesuche an Stiftungen und Private. Es ist wichtig, für den Verein passende Vorgehensweisen für die Mittelbeschaffung zu entwickeln.

Weiterführende Hinweise zu wichtigen Aspekten dieses Unterthemas finden Sie unten auf dieser Seite.

Crowdfunding bezeichnet eine Form von Fundraising. Mittels einer Online-Plattform und Social Media sammelt man bei vielen einzelnen Personen (der "Crowd") jeweils eher kleine Beiträge (die "Funds"). Als Gegenleistung bekommen die Spender/innen „Goodies“, d.h. ein kleines Dankeschön in Form eines Produkts, Erlebnisses oder Services. Crowdfunding kann helfen, ein klar umrissenes Einzelprojekt zu finanzieren (z.B. eine Jubiläumsveranstaltung, Materialbeschaffung, Infrastrukturprojekt oder Jugendförderung).

Frage

Wir suchen "Sponsoren" für die finanzielle Unterstützung von Familien mit tiefen Einkommen, damit sie ihr Kind in eine Spielgruppe schicken können. Der monatliche Elternbeitrag ist oft eine Hürde. Würde sich das für ein Crowdfunding-Projekt eignen?

Antwort

Für ein Crowdfunding-Projekt ist es wichtig, dass es als ein konkretes und klar abgrenzbares Projekt präsentiert wird, z.B. Projekt "Spielgruppenbesuch für 10 Familien". Sie suchen dann nicht nach einzelnen Sponsoren. Mit Crowdfunding geben viele einzelne Personen eher kleine Beiträge, um gemeinsam diesen 10 Familien den Spielgruppenbesuch zu ermöglichen. Als Gegenleistung bekommen die Spender/innen „Goodies“, d.h. ein kleines Dankeschön in Form eines Produkts, Erlebnisses oder Services.

Crowdfunding-Plattformen bieten Unterstützung, Tipps und Tools für den Aufbau und die Betreuung einer Crowdfunding-Kampagne. Es ist aber wichtig, dass man für die Kampagne personelle und zeitliche Ressourcen einplant. Am besten suchen Sie im Verein jemanden, der/die sich in den soziale Medien zuhause fühlt und Spass hat, eine solche Kampagne zu lancieren. 

Frage

Wir suchen eine freiwillige Fundraiserin/einen Fundraiser für einen Bauspielplatz und wollen dafür inserieren. Wir werden in der Lokalpresse ein Inserat platzieren und beim Elternverein, Elternforum und Quartierverein publizieren. Haben Sie noch eine weitere Idee, wo frau sinnvollerweise nach einer entsprechenden Person sucht?

Antwort

Ich zweifle daran, dass Sie so fündig werden. Ich würde in Ihrem Fall eher ein Vorstandsmitglied mit Schwerpunkt Fundraising beauftragen und zudem das Fundraising nicht nur an eine einzelne Person delegieren. Interessant könnte z.B. eine temporäre Arbeitsgruppe aus dem Kreis der Mitglieder sein, in der verschiedene Ideen zum Thema Fundraising gesucht resp. ausgetauscht und durchgeführt werden. 

Fundraising / Mittelbeschaffung ist für manche Verein eine zentrale und anspruchsvolle Aufgabe, eng mit der Öffentlichkeitsarbeit eng verbunden. Manche Vereine bilden dafür ein eigenes Ressort im Vorstand, grössere Vereine delegieren das Fundraising an externe Fachleute. Es ist wichtig, für den eigenen Verein passende Vorgehensweisen für die Mittelbeschaffung zu entwickeln und sie dem Zielpublikum anzupassen, z. B. Spendenaufrufe, Sammlungen, Anlässe, Sponsoring, Vereinbarungen mit Personen, die regelmässig definierte Zahlungen leisten, Gesuche an Stiftungen und Private und vieles mehr.

Viele Vereine haben eine eigene Zeitung oder heute immer mehr auch regelmässige elektronische Newsletters, mit welchen sie ihre Mitglieder auf dem Laufenden halten und weitere interessierte Personen erreichen können. Eine gut gemachte Zeitung oder ein interessanter Newsletter kann auch für die Mittelbeschaffung (Fundraising) genutzt werden.

Was man früher Beziehungen oder Vitamin B nannte, heisst heute Netzwerk. Die Pflege verschiedener Beziehungen und Kontakte ist wichtig im Vereinsleben. Persönliche Beziehungen machen den Verein bekannt, dienen der Mittelbeschaffung und der Mitgliederwerbung. vitamin B bietet Vernetzung für Vereinsvorstände an.

Die Tombola gehört wie die Lottoveranstaltung zu den beliebten Mitteln, um das Vereinskonto aufzubessern. Für die Durchführung braucht es aber eine Bewilligung der Gemeinde oder des Kantons. Beim Sammeln von Tombolapreisen kann gleichzeitig Öffentlichkeitsarbeit für den Verein gemacht werden.

Die meisten Stiftungen oder staatlichen Stellen haben Eingabefristen für Finanzierungs- oder Subventionsgesuche. Es lohnt sich, diese in der Jahresplanung zu vermerken und frühzeitig mit der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen zu beginnen: Den Finanzierungsgesuchen sind je nach Anforderungen der Geldgeber Unterlagen wie Statuten, Leitbilder, Konzepte, Projektbeschriebe, Budgets, Finanzierungspläne etc. beizulegen. In der Regel sind die erforderlichen Informationen auf der Website der betreffenden Organisation vermerkt.

Der Lotteriefonds ist ein Fonds, aus dem die Regierungen der Schweizer Kantone kulturelle, sportliche oder wohltätige Organisationen unterstützen. Gesuche sind an die Lotteriefonds der einzelnen Kantone zu richten.

Das Migros-Kulturprozent ist ein freiwilliges, in den Statuten verankertes Engagement der Migros, das in ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gründet. Es verpflichtet sich dem Anspruch, der Bevölkerung einen breiten Zugang zu Kultur und Bildung zu verschaffen, ihr die Auseinandersetzung mit der Gesellschaft zu ermöglichen und die Menschen zu befähigen, an den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Veränderungen zu partizipieren. Tragende Säulen sind die Bereiche Soziales, Kultur, Bildung, Freizeit und Wirtschaftspolitik.

Viele Stiftungen verwalten grosse Vermögen und machen gezielte Vergabungen im Rahmen ihres Zwecks. Dem Stiftungsverzeichnis lässt sich entnehmen, für welche Finanzierungsgesuche welche Stiftungen in Frage kommen. Es gibt kantonale Verzeichnisse und ein eidgenössisches Stiftungsverzeichnis.

Elisa Bortoluzzi Dubach (2011) Verlag Huber, Frauenfeld/Stuttgart/Wien, 2. erweiterte Auflage.

Der neue Leitfaden führt die Benutzer in systematisch aufgebauten Kapiteln in die Welt der Stiftungen ein. Die Leser lernen Schritt für Schritt, was Stiftungen sind, wie sie arbeiten und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind – wenn man erfolgreich, nachhaltig und über Jahre hinweg Stiftungen als Förderer oder gar als Projektpartner gewinnen möchte.

Die Leistungsvereinbarung regelt in einem Vertrag die Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand (Gemeinde, Kanton, Bund) und der Institution. Sie definiert den Auftrag, die Aufgaben und die Leistungen, welche von der Institution/Organisation erbracht werden, und legt die gegenseitigen Pflichten, die Kontrollmechanismen und die finanziellen Beiträge der öffentlichen Hand fest.

Subventionen sind Zuschüsse der öffentlichen Hand. Viele Vereine können ihre Aufgaben nur erfüllen, weil sie von Bund, Kanton oder Gemeinde dafür Mittel erhalten. In jüngster Zeit werden Zuschüsse von der öffentlichen Hand an einen Leistungsauftrag geknüpft.

Dvorak Andreas; Ruflin Regula (2012) Haupt Verlag, 2. erweiterte Auflage. 

Der Leistungsvertrag ist ein zentrales und bewährtes Arbeitsinstrument in der Bestellung und Beschaffung öffentlicher Leistungen. Er regelt die Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privaten Anbietern (Nonprofit-Organisationen, Unternehmen). Dieser bewährte Leitfaden wurde für die 2. Auflage um viele neue Praxisbeispiele ergänzt und aktualisiert.

Personen oder Organisationen, denen das Anliegen des Vereins viel bedeutet, können zu Gönnerinnen, Gönnern werden, indem sie mehr als den Mitgliederbeitrag bezahlen oder regelmässig Geld spenden.

Legate sind Vermächtnisse, d. h. Zuwendungen, die von Spenderinnen und Spendern dem Verein auf den Zeitpunkt ihres Todes durch eine letztwillige Verfügung (Testament) gemacht werden. Das können Liegenschaften, Wertgegenstände oder Geldbeträge sein. Ist der Verein nicht steuerbefreit, fallen Erbschafts- oder Schenkungssteuern an.

Wer wissen will, welche Hilfsorganisationen in welchem Bereich tätig sind, findet im Schweizer Spenden Spiegel eine Sammlung von Porträts. Es gibt den Ratgeber als Buch, CD oder Website.

Spenden sind freiwillige Beiträge von Personen oder Organisationen in Form von Geld oder Sachmitteln. Damit wird der Verein bei der Verwirklichung seiner Ziele unterstützt. Viele Vereine sind auf Spenden angewiesen.

Für die Mittelbeschaffung (Fundraising) werden Spendenkampagnen durchgeführt. Der Verein spricht dabei gezielt oder breit gestreut potenzielle Spenderinnen und Spender an und versorgt sie mit ausgewählten Informationen. Für solche Kampagnen eignen sich auch besondere Anlässe und Projekte.

Vereine, die auf Todesanzeigen für Spenden berücksichtigt werden, sollen die Trauerfamilie über die eingegangenen Beträge informieren und diese bei den Spenderinnen und Spendern verdanken.

Die Stiftung ZEWO erteilt ein Gütesiegel für gemeinnützige Organisationen, das diesen eine erhöhte Glaubwürdigkeit auf dem Spendenmarkt verschafft. Für die Anerkennung durch die ZEWO muss ein anspruchsvolles kostenpflichtiges Verfahren durchlaufen und periodisch wiederholt werden.

Frage

Sind wir als Verein mehrwertsteuerpflichtig? Zwar machen wir keinen eigentlichen Umsatz – Mitgliederbeiträge sind ja nicht mehrwertsteuerpflichtig –, wir erhalten aber Sponsoring-Gelder.

Antwort

Es ist wichtig, dass sich der Verein nach der Mehrwertsteuer erkundigt, denn diese ist selbstdeklarationspflichtig. Grundsätzlich sind Sponsoring-Einnahmen mehrwertsteuerpflichtig, sofern es sich um echtes Sponsoring handelt. Die einfache Nennung von Spender(inne)n in einem Jahresbericht gehört zum Beispiel nicht dazu. Sponsorinnen und Sponsoren sind Organisationen oder Personen, die den Verein mit meist grösseren Beiträgen unterstützen und dafür eine Gegenleistung erhalten: Platz für Logos, Inserate, Auftrittsmöglichkeiten, Werbefläche etc.

Die gute Nachricht: Mehrwertsteuer fällt bei nicht gewinnorientierten, ehrenamtlich geführten Vereinen erst ab 250 000 Franken an, bei allen anderen ab 100 000 Franken.

Sponsorinnen und Sponsoren sind Personen oder Organisationen, die bestimmte Projekte oder Anlässe mit grösseren Beiträgen unterstützen und dafür eine Gegenleistung erhalten: Namensnennung, Platz für Logos, Auftrittsmöglichkeiten, Werbefläche etc. Sponsoring ist als eine Marketingmassnahme und damit ein Geschäft (im Gegensatz zu Mäzenatentum). Die Art und Weise der gegenseitigen Verpflichtung wird in einem Vertrag festgehalten. Die Pflege der Sponsorinnen und Sponsoren ist für den Verein wichtig.