Fachstelle für Vereine

Abschreibungen

Grössere Anschaffungen, die über mehrere Jahre im Einsatz sind, können „aktiviert“ werden, d.h. sie belasten die laufende Erfolgsrechnung nicht, sondern werden als Aktivposten in die Rechnung aufgenommen. Der Wertverlust der Anschaffung muss über Abschreibungen in der Buchhaltung dem effektiven Wert angepasst werden. Es gibt zwei hauptsächliche Abschreibungsmethoden: die lineare Abschreibung – hier wird jedes Jahr die gleiche Summe abgeschrieben – oder die Abschreibung vom Buchwert (= Wert der Anschaffung in der Buchhaltung) – hier wird jedes Jahr prozentual gleich viel vom Buchwert abgeschrieben, der Abschreibungssatz bleibt gleich, da der Buchwert jedes Jahr kleiner wird, wird auch der Abschreibungsbetrag kleiner. Wenn der Verein steuerpflichtig ist, dürfen nur Abschreibungen gemäss den kantonalen Vorgaben gemacht werden.