Fachstelle für Vereine

Angestellte

Vereine können einen Teil ihrer Aktivitäten durch angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausführen lassen. Viele Vereine führen einen Betrieb, eine Geschäftsstelle oder ein Sekretariat, denen sie alle Tätigkeiten zur Erfüllung des Vereinszwecks übertragen. Der Verein befindet sich dann in der Arbeitgeberrolle und muss seinen Pflichten als Arbeitgeber korrekt nachkommen. Es ist sinnvoll, ein Ressort Personal einzuführen und ein Konzept für die Belange der Personalführung und -verwaltung zu erstellen.
Frage

Wir müssen neu eine kaufmännische Mitarbeiterin anstellen. Wie kommen wir  zu brauchbaren Angaben über angepasste Löhne?

Antwort

Der schweizerische Kaufmännische Verband vertreibt eine informative Broschüre "Salärempfehlungen". Sie kann bei www.kvschweiz.ch unter "Broschüren" bestellt werden.