Fachstelle für Vereine

Gründungsprotokoll

Das Gründungsprotokoll gibt Auskunft über die an der Gründungsversammlung anwesenden Personen und den Gründungsakt, nämlich den Beschluss, gemeinsam einen Verein zu gründen. Es bestätigt die Genehmigung der Statuten und die Wahl des Vorstandes (und allenfalls der Revisionsstelle). Die Statuten müssen unterzeichnet werden, wenn ein Eintrag ins Handelsregister geplant ist; das Gründungsprotokoll enthält die Namen der Gründungsmitglieder und wird von der Protokoll führenden Person und allenfalls von der Präsidentin/dem Präsidenten unterzeichnet.
Frage

Wie viele Gründungsmitglieder braucht es, um einen Verein zu gründen? Kann ich als Einzelperson einen Verein gründen?

Antwort

Gemäss Art. 60 ZGB (Zivilgesetzbuch) sind Vereine eine "Körperschaftliche Personenverbindung". Eine Person allein kann demnach keinen Verein gründen; sie kann sich nicht mit sich selber zusammenschliessen. Zwei Personen sind die absolute Mindestzahl.

Wir raten jedoch davon ab, einen Verein mit nur zwei Personen zu gründen und zu führen. Es gibt immer wieder Entscheidungen zu fällen, bereits bei der Gründung. In Pattsituationen können zwei Personen keine Beschlüsse fällen. Auch aus dem Begriff "Verein" ist ersichtlich, dass es sich dabei um eine Gruppe handelt, und dass eine einzige Person keinen Verein bilden kann.