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Haftung des Vereins

Der Begriff Haftung wird im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung wie auch mit der Schadenersatzpflicht bei schädigendem Verhalten verwendet. Der Verein haftet für die Rechtsgeschäfte seiner Organe, aber auch für deren sonstiges schädigendes Verhalten, sofern es schuldhaft und widerrechtlich ist und zu einem materiellen, geldwerten Schaden oder zu immaterieller Unbill führt. Der Verein ist dafür verantwortlich und muss für die finanziellen Folgen einstehen. Der Verein haftet ausschliessich mit seinem Vermögen, sofern in den Statuten nichts anderes geregelt ist. Etwas anderes ist die Haftung der Organe gegenüber dem Verein. Sie entsteht aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Person in Organstellung, also z. B. zwischen einem Vorstandsmitglied und dem Verein.