Fachstelle für Vereine

Konkurs

Wird ein Verein zahlungsunfähig, weil er die offenen Rechnungen nicht mehr begleichen kann, kann das zum Konkurs führen. Der Konkurs wird entweder auf Verlangen der Gläubiger oder auf eigenes Begehren des Vereins (Insolvenzerklärung) vom Richter eröffnet. Ein zahlungsunfähiger Verein wird von Gesetzes wegen aufgelöst.