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Konstituierung des Vorstands

Steht in den Statuten «Der Vorstand konstituiert sich selbst.», nimmt der Vorstand die interne Aufgabenteilung und die Ressortzuteilung selbst vor. Wählt die Vereinsversammlung eine Person als Präsident oder Präsidentin, die übrigen Vorstandsmitglieder jedoch ohne bestimmte Ressorts, können alle Ämter und Aufgaben, ausser dem Präsidium, vom Vorstand selber verteilt werden. Sehen die Statuten die Wahl von Vorstandsmitgliedern in ein bestimmtes Ressort vor, konstituiert sich der Vorstand nicht selbst.
Frage

Ich stelle mich als Präsident für den vakanten Sitz zur Verfügung, bin aber kein Vorstandsmitglied. Muss mich die Mitgliederversammlung zuerst in den Vorstand wählen und anschliessend in einer zweiten Wahl zum Präsidenten? In den Statuten steht, dass die Mitgliederversammlung den Präsidenten und die übrigen Vorstandsmitglieder wählt.

Antwort

Bestimmen die Statuten nichts anders, können die Mitglieder Sie direkt zum Präsidenten wählen. Konstituiert sich in einem Verein der Vorstand selber (was in Ihrem Verein nicht der Fall ist), wählt die Mitgliederversammlung eine oder mehrere Personen in den Vorstand. Dieser wählt später in der konstituierenden Sitzung einen Präsidenten aus seinen  Reihen.

Frage

Als neue Präsidentin  möchte ich die Arbeit im Vorstand besser verteilen, damit ich nicht alles selber machen muss. Braucht es die Zustimmung der Mitgliederversammlung, um Ressorts einzuführen? In den Statuten steht, dass sich der Vorstand selbst konstituiert.

Antwort

Eine gute Idee! Es ist gut, wenn die Arbeiten auf verschiedene Schultern verteilt werden und klar ist, wer im Vorstand welche Aufgaben zu übernehmen hat. Das trägt zu grösserer allgemeinen Zufriedenheit und letztlich zu besseren Arbeit des Vorstandes bei. Für die Ressortbildung im Vorstand ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung nicht nötig. «Der Vorstand konstituiert sich selber» bedeutet genau das: Der Vorstand kann die Verteilung der Ämter und Aufgaben selber vornehmen. Es empfiehlt sich, für die Ressortbildung in der Vorstandssitzung genügend Zeit zu reservieren und die Ergebnisse schriftlich festzuhalten.

Frage

Ich bin Kassierin eines Vereins. Kann ich gleichzeitig das Amt der Vizepräsidentin übernehmen oder ist das eine zu grosse Machtkonzentration in einem fünfköpfigen Vorstand?

Antwort

Gut, dass Sie sich die Frage nach der Machtkonzentration stellen! Vereint ein Vorstandsmitglied zu viel Macht auf sich, kann das tatsächlich zu einer unerwünschten Einseitigkeit im Verein führen. Ist z.B. jemand den unterschiedlichen Aufgaben nicht gewachsen, sind die Auswirkungen umso schwerwiegender, weil sie gleich mehrere Gebiete betreffen.

Es gibt keine rechtlichen Vorschriften, wie die Ämter in einem Vorstand zu besetzen sind, es sei denn, die Statuten des Vereins enthalten eine diesbezügliche Regelung. In einem kleinen Verein ist sinnvoll, dass der Vorstand nicht zu gross ist. So ist der Verein effizient und einfach zu führen. Das heisst aber auch, dass die einzelnen Vorstandsmitglieder allenfalls nicht nur ein einziges Ressort betreuen. Die beiden Ämter auszuführen bedeutet in Ihrem Fall wohl vor allem, die entsprechenden Arbeiten zu erledigen. Es spricht nichts dagegen, dass Sie als Kassierin die Buchhaltung führen und gleichzeitig mit der Präsidentin zusammen die Geschäfte vorbereiten und sie bei Abwesenheit vertreten. Wichtig ist, dass alle Vorstandsmitglieder den gleichen Informationsstand haben und bei den Entscheidungen gleichberechtigt mitwirken können.