Fachstelle für Vereine

Mitgliedschaft

Der Verein ist ein Zusammenschluss von Personen. Die Mitgliedschaft ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem Verein. Mitglied wird man — je nach Statuten — durch Aufnahmebeschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands. Mitglieder haben Rechte und Pflichten. Sie dürfen aus dem Verein austreten und müssen die Austrittsfrist gemäss Statuten beachten. Nennen die Statuten keine andere Frist, so gilt gemäss Gesetz eine Frist von sechs Monaten per Ende Geschäfts- oder Kalenderjahr.
Frage

Darf der Verein nur aus Vorstandsmitgliedern bestehen?

Antwort

Auch ein Verein ohne weitere Mitglieder ausser den Vorstandsmitgliedern ist legitim. Die Vereinsversammlung besteht in diesem Fall aus den Vorstandsmitgliedern. Wichtig ist, dass auch ein sog. “Vorstandsverein" die vereinsrechtlichen Vorgaben einhält: Vereinsversammlung einberufen, Wahlen durchführen, demokratische Prozesse einhalten, Ausstandspflichten beachten etc. Für einen „Vorstandsverein“ ist es besonders wichtig, für die Rechnungsprüfung 1-2 Revisor/innen zu wählen – als Kontrolle und Absicherung für den Vorstand, da dieser sich nicht selber entlasten kann.  Die Statuten können festhalten, dass der Vorstand über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet. Damit bestimmt der Vorstand, ob weitere Mitglieder aufgenommen werden oder ob es beim „Vorstandsverein“ bleibt.

Frage

Ab wann gilt eine Mitgliedschaft im Verein? Wenn die Anmeldung abgegeben ist? Wenn der Mitgliederbeitrag bezahlt ist? Wenn der Vorstand sein Einverständnis gegeben hat?

Antwort

Normaler weise regeln die Statuten die Aufnahme der Mitglieder. Ist dies nicht der Fall, liegt die Aufnahme der Mitglieder in der Kompetenz der Mitgliederversammlung. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern ist demnach an der Mitgliederversammlung zu traktandieren  und zur Abstimmung vorzulegen.

Es ist aber auch zulässig, den Vorstand über die Aufnahme entscheiden zu lassen. Will der Verein dem Vorstand die entsprechenden Kompetenzen übertragen, muss er dies in den Statuten regeln.

Die Mitgliedschaft gilt grundsätzlich ab dem Moment der Aufnahme durch die Mitgliederversammlung oder durch den Vorstand.

In den Statuten oder in Reglement können aber weitere Details formuliert sein, wie zum Beispiel, dass die Mitgliedschaft erst nach Entrichtung des Mitgliederbeitrags gilt, oder dass sie mit dem Schul- oder Kalenderjahr beginnt oder endet.

Es ist für jeden Verein wichtig, dass zu jedem Zeitpunkt klar ist, wer Mitglied ist.