Fachstelle für Vereine

Personalbeurteilung

Beschäftigt der Verein Angestellte, braucht es eine Regelung, wer mit ihnen die Mitarbeitergespräche führt, in denen die Leistung beurteilt und die Ziele für die nächste Periode festgesetzt werden. In der Regel sind die Vorgesetzten des Betriebs dafür zuständig. Ist dies der Vorstand selber, sollte diese Aufgabe nur von einer oder zwei Personen, die das Personalressort bilden, wahrgenommen werden. Die Leitungsperson des Betriebs wird vom Vorstand angestellt und beurteilt. Auch hier ist es sinnvoll, dass das Anstellungs- und Beurteilungsgespräch nur von einzelnen Vorstandsmitgliedern geführt wird.