Fachstelle für Vereine

Religiöser Verein

Neben den öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen gibt es viele religiöse Gruppierungen, die als Vereine organisiert sind. Sie gelten nicht als gemeinnützig können aber die Steuerbefreiung aus Kultuszwecken erlangen, wenn ihr Glaubensbekenntnis gesamtschweizerisch von Bedeutung ist. Ist ein religiöser Verein steuerbefreit, besteht keine Abzugsfähigkeit der Spenden an diesen Verein.