Fachstelle für Vereine

Sitz des Vereins

Der Sitz des Vereins ist quasi sein Wohnsitz. Der Sitz ist immer eine politische Gemeinde. Er kann frei gewählt werden und wird meist in den Statuten genannt. Nennen die Statuten keinen Sitz, befindet er sich am Ort, an dem seine Verwaltung geführt wird. Der Sitz des Vereins kann in den Statuten auch an den Wohnsitz des Präsidenten, der Präsidentin oder an den Sitz der Geschäftsstelle gekoppelt sein und somit wechseln. Dies nennt man einen freien Sitz. Am Sitz des Vereins befindet sich auch der allgemeine Gerichtsstand und das Steuerdomizil. Muss oder will sich der Verein in das Handelsregister eintragen, dann macht er das am Ort seines Sitzes resp. beim zuständigen Amt. Die Vereinsadresse (Rechtsdomizil) kann unabhängig vom Sitz geführt werden.